Arbeits-Schwerpunkte sind Fotografie und Bildverarbeitung, Video vom Konzept über den Dreh bis zum Schnitt und Webdesign.
Die Arbeiten werden sowohl in Fotostudios, als auch, dank mobiler Kamera- und Lichttechnik-Ausrüstung, mit qualitativ hohem Anspruch on location durchgeführt.
Sie erhalten gerne ein Angebot über eine Präsentation die ausser der klassischen Fotografie auch Flugbilder und 360°-Aufnahmen enthält. Diese Gesamtproduktionen eignen sich hervorragend für einen kompletten Überblick von Bauwerken, Immobilien, Industrieanlagen und Gebäudekomplexen der sich mit konventionellen Mitteln so nicht darstellen lässt. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Ein Beispiel für die komplette Produktion eines Dokumentarfilms im Bereich Innenarchitektur ist hier zu sehen:
Wir sind verkehrsgünstig im Süden des Großraums Stuttgart in Filderstadt in der Nähe des Flughafens beheimatet. Stuttgart, Esslingen. Nürtingen, Reutlingen, Sindelfingen und Tübingen sind in unserem direkten Einzugsgebiet. Durch die Anbindung an die A8 und die B27 sind von uns aus viele Ziele sehr schnell erreichbar. Ich arbeite gerne mit Studiotechnik und habe auch viel ausgefeiltes Equipment. Was ich nicht mehr habe ist ein eigenes Fotostudio. Größere Aufträge arbeite ich gerne in einem Mietstudio ab, kleinere in den eigenen vier Wänden.
besetzt und Sie können gerne einen Beratungstermin vereinbaren,
im Fall von Auftragsabwicklungen kann es unter Umständen allerdings vorkommen, dass nur der Anrufbeantworter da ist um sich um Ihr Anliegen zu kümmern. Bitte teilen Sie Ihre Wünsche entweder dort mit oder schreiben Sie uns eine Email. Wir antworten sobald es geht. Vielen Dank.
Wieso eigentlich Hermann Foto & Design?
Ich selbst bin gelernter Fotograf mit Gesellenbrief, arbeitete nach meiner Assistenzzeit 5 Jahre als Leiter des Fotostudios einer großen Werbeagentur Stuttgarts und machte mich 1990 selbstständig.
Meine Frau hat einen Abschluss als Grafikdesignerin.
Deswegen gibt es von uns Angebote im Bereich Fotografie, Grafik, Webdesign und Videoproduktion.
Daher das "und". Der Vorteil liegt auf der Hand. Man kann die einzelnen Disziplinen verbinden, muss es aber nicht.
Für Angebote im Bereich Grafik und Webdesign beraten wir Sie gerne persönlich und detailliert.
Als Google-Street-View Profi kann ich Ihnen die Einbindung in das Google-Netzwerk garantieren.
-Ihre Auffindbarkeit im Internet wird gesteigert. Sie verbessern Ihre Suchergebnisse.
-Mit der virtuellen 360° Tour durch Ihr Geschäft sind Sie 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag erreichbar.
-Sie haben keinerlei Folgekosten für die Verfügbarkeit Ihrer Panoramen.
- 360°-Rundgänge lassen sich auf jeder bestehenden Website einbinden.
Ein Beispiel: Lassen Sie sich zu einem nächtlichen Streifzug durch einen Teil der EnBW- City entführen:
Mit virtuellen Rundgängen können Sie Ihre Räumlichkeiten im Zusammenhang perfekt präsentieren.
Mit und ohne integriertem Plan, mit Hotspot-Führung oder eingebauten Detailbildern.
Die Oberfläche dieser Technik lässt sich extrem variabel gestalten.
- Als Immobilienmakler sparen Sie bei dieser Art der Vorabbesichtigung wertvolle Zeit, weil Ihr Kunde bereits virtuell vor Ort war und nur echte Interessenten zum Termin kommen werden.
- Für Sie als Handwerksbetrieb sind 360°-Fotos ideal um Ihre Leistung im Innenarchitekturbereich eindrucksvoll zu dokumentieren.
- Sie als Architekturbüro wissen die Kombination verschiedener Präsentationstechniken zu einem Gesamtwerk sicher zu schätzen.
Durch die kompakten Abmessungen moderner Drohnen und der ausgereiften Technik sind heute qualitativ hochwertige Aufnahmen in ungewöhnlicher Weise möglich geworden.
Die Geräte sind so klein und wendig, dass sogar ein Flug zur Dokumentation von Innenräumen möglich ist. Durch die präzise Steuermöglichkeit und den weichen Bildlauf der dank der herausragenden Bildstabilisierung keine Wünsche offen lässt, lassen sich spektakuläre Kamerafahrten erzeugen.
Grundlegend ist ein Baukörper aus der Luft einfach besser erfassbar wie man an dieser Bilderreihe sehen kann:
Bei der Auflösung der Bilder und Videos muss kein Kompromiss gemacht werden. Standfotos sind bis zu einer Auflösung von 20MP möglich, Videos können in 4K erfasst werden. Genug Spielraum für Ausschnitte bei der gängigen Ausgabe in HD-Qualität.
Durch das Zusammenfügen mehrerer Standbilder können Luftpanoramen mit verblüffender Perspektive erstellt werden. Die Möglichkeiten sind da sehr vielfältig.
Grundpreis pro Einsatz | Einsatz bis zu 30 Minuten | Einsatz bis zu 60 Minuten |
120€ | +180€ | +270€ |
-Versicherung und Fluggenehmigung inklusive
-Anfahrt bis 20 Kilometer inklusive
Sie erhalten zeitlich unbegrenzte einfache Nutzungsrechte, und umfangreiche, räumlich
unbeschränkte Nutzungsrechte für ein Jahr.
Inklusiv im Pauschalpreis enthalten ist der Zugang zu den Rohfassungen aller Bilder über eine Onlinegalerie.
Jede Aufgabenstellung ist anders und eine genaue Kalkulation, z.B. anhand Stückzahlen und Aufwand, lässt sich nur anhand eines Vorgesprächs klären. Wir kalkulieren gerne Ihren persönlichen Bedarf.
Tagessatz | 1600€ |
halber Tagessatz | 1000€ |
Assistenz/Tag | 300€ |
Assistenz/halber Tag | 180€ |
Ich produziere in Mietstudios mit eigener Ausrüstung. Je nach Größenanforderung fallen weitere Gebühren an.
Tagessatz | 1000€ |
halber Tagessatz | 700€ |
Assistenz/Tag | 300€ |
Assistenz/halber Tag | 180€ |
Erste Stunde Produktion | 160€ |
Ab zweiter Stunde Produktion | 140€ |
Ab dritter Stunde Produktion | 120€ |
Stunde Verarbeitung | 80€ |
Stunde Reiseaufwand | 40€ |
Reiseaufwand pro Kilometer | 1€ |
Sie erhalten ein Jahr lang umfangreiche, räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte und behalten danach zeitlich unbegrenzte einfache Nutzungsrechte.
.Emailadresse: Email-Link
Als erfahrener Fotograf mit umfangreicher Ausrüstung kann ich Ihnen ein breites fotografisches und videotechnisches Spektrum anbieten. Seit Sommer 2021 ist mein Fotostudio aufgelöst und mein Equipment eingelagert.Das Geschäftsfeld von Hermann Foto+Design in Filderstadt, vertreten durch Christoph Hermann oder dessen Mitarbeitern, umfasst neben der Erstellung fotografischer Werke auch die Produktion weiterer Medieninhalte wie Videos, Animationen, Inhalte für für das Internet, virtuelle Rundgänge und Artverwandtes. Die AGBs gelten für alle geschaffenen Medieninhalte. Deswegen ist im Text der Begriff Fotograf teilweise durch den Begriff Mediengestalter ersetzt.
I. Geltung
1.
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Mediengestalter
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Mediengestalters durch den
Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Medien-Materials zur Veröffentlichung.
3.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Mediengestalter diese schriftlich anerkennt.
4.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Mediengestalters, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
getroffen werden.
II. AuftragsproduktIonen
1.
Soweit der Mediengestalter Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen
ein, sind diese erst dann vom Mediengestalter anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung
der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 30 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene
Produktionszeit aus Gründen überschritten die der Mediengestalter nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf
der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu
leisten. Kann eine Produktion aus technischen Gründen oder wegen eines drohenden gesundheitlichen oder technischen Schadens nicht durchgeführt werden, ist eine angemessene Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars für die Zeit des Einsatzes zu leisten
2.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im
Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Werke, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion
zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Mediengestalter ausgewählt.
4.
Sind dem Mediengestalter innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Werke keine schriftlichen Mängelrügen
zugegangen, gelten die Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes BIld- und Videomaterial
1.
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild- oder Videomaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen
Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Mediengestalter gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im
Sinne von § 2Abs. 1Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4.
Das überlassene Bild- und Videomaterial bleibt Eigentum des Mediengestalters, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
5.
Der Kunde hat analoges Bild- oder Videomaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf das in jeglicher Form vorliegende Material an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen,
sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im
Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt
auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
3.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bild- oder Videomaterials zu dem
vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der
Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist
maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Material ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist.
4.
Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig
und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Mediengestalters. Das gilt insbesondere für:
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten,
bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung von analogem Bildmaterial auf Datenträgern
aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials
gem. Ziff. III 5 AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche
Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen
Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten
Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen
oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.
Veränderungen des Bild- oder Videomaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Mediengestalters und
nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Material nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht
auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- oder Videomaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Mediengestalters vorgegebenen Urhebervermerks
in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Werk.
7.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher
Zahlungsansprüche des Mediengestalters aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
8.
Der Mediengestalter bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Werke zu
Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.
V. Haftung
1.
Der Mediengestalter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen
Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der
bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen
etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bild- oder Videomaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung
verantwortlich.
VI. Honorare
1.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bild- oder Videomaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß
Ziff. IV. 3abgegolten.
3.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des
Kunden.
4.
Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Werke fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Mediengestalter ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen
Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5.
Das Honorar gemäß VI.1 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material
nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.
6.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des BIldmaterials
1.
Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind
zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.
Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der
Mediengestalter haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3.
Überlässt der Mediengestalter auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Material lediglich zum
Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt
ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser
Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Mediengestalter schriftlich bestätigt worden ist.
4.
Die Rücksendung von analogem Material erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der
Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Mediengestalter.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Mediengestalters erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bild- oder Videomaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen,
vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in
Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Allgemeines
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt.
4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Mediengestalters.